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Wissenswertes
Wenn ein Kind stirbt, entstehen viele Fragen – oft in einem Moment, in dem kaum etwas klar erscheint. Die folgenden Hinweise sollen Orientierung geben und dabei unterstützen, Entscheidungen in Ruhe und im eigenen Tempo zu treffen. Sie greifen Themen auf, die für alle Familien wichtig sein können, unabhängig davon, wann ein Kind verstorben ist. Jeder Weg ist individuell, und diese Sammlung möchte dabei helfen, Möglichkeiten zu erkennen und Sicherheit in einer emotional herausfordernden Zeit zu gewinnen.
Zeit zum Begreifen. Wenn ein Kind stirbt, scheint die Zeit stillzustehen. Entscheidungen müssen oft getroffen werden, während Gefühle kaum erreichbar sind. Darum ist es wichtig, Raum zu geben, um zu begreifen, zu fühlen und in Ruhe entscheiden zu können. Nichts muss sofort passieren – ein Atemzug nach dem anderen genügt.
Jede Reaktion ist richtig. Trauer zeigt sich unterschiedlich – in Stille, Tränen, Wut, Sprachlosigkeit oder Überforderung. Alles ist erlaubt. Nichts daran ist falsch.
Wahl des Geburtsortes und der Art der Geburt. Auch wenn ein Kind verstorben ist, bleibt die Geburt ein Moment, der bewusst gestaltet werden kann. Eltern können entscheiden, ob die Geburt in Klinik, Geburtshaus oder zu Hause stattfindet – ein kleiner und gleichzeitig wichtiger Schritt, selbst gestalten zu können.
Begegnung mit dem verstorbenen Kind ist möglich – und kann helfen. Es gibt verschiedene Formen der Nähe: sehen, halten, berühren oder still begleiten. Viele Eltern empfinden eine Begegnung später als wertvoll, auch wenn der Schritt zunächst schwer erscheint. Dennoch bleibt es eine individuelle Entscheidung im eigenen Tempo.
Namen geben. Eltern können ihrem Kind einen Namen geben – unabhängig von der Schwangerschaftswoche oder einem nachgewiesenen Geschlecht. Ein Name kann helfen, das Kind in die Familie zu integrieren und seine Existenz sichtbar zu machen. Auch neutrale oder symbolische Namen sind möglich – wichtig ist, was sich für die Eltern stimmig anfühlt.
Erinnerungen schaffen. Fotos, Hand- oder Fußabdrücke oder kleine Erinnerungsstücke können helfen, den Moment festzuhalten und später mit anderen über das Kind sprechen zu können. Nichts davon muss; alles darf.
Hebammenhilfe. Unabhängig vom Zeitpunkt des Todes haben Familien Anspruch auf Hebammenbegleitung vor, (während) und nach der Geburt. Hebammen unterstützen medizinisch und emotional – sie geben Halt und Orientierung in einer Zeit, die oft überwältigend ist.
Bestattung. Eltern dürfen entscheiden, wie und wo ihr Kind bestattet wird – zum Beispiel gemeinschaftlich oder individuell, als Erd- oder Feuerbestattung. Auch die Entscheidung über eine Obduktion liegt bei den Eltern (Ausnahme: polizeiliche Ermittlungen). Das Dokument „Abschiedsrituale und Bestattung“ kann dabei unterstützen.
Unterstützung durch das Umfeld. Familie, Freund:innen oder Bekannte können entlasten – besonders, wenn klar kommuniziert wird, was hilfreich wäre. Das können ganz praktische Dinge sein: Essen kochen oder im Haushalt helfen, Informationen recherchieren oder sich immer wieder melden, auch wenn die trauernde Familie selbst keine Kraft dazu hat.
Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Manche Rechte und Handlungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach dem Zeitpunkt, an dem ein Kind verstorben ist. Diese Rechte geben Orientierung und schützen Handlungsspielräume.
Im Folgenden gibt es daher detaillierte Informationen.
Plötzlich verändert sich alles: Der positive Schwangerschaftstest liegt noch nicht lange zurück, und nun endet die Schwangerschaft vor der 12. Woche. Eine frühe Fehlgeburt betrifft etwa jede dritte Schwangerschaft und kann emotional stark erschüttern.
Eltern haben Anspruch auf einfühlsame, medizinisch fundierte Begleitung, etwa durch Fachärzt:innen oder Hebammen. Entscheidungen über das weitere Vorgehen dürfen in Ruhe und selbstbestimmt getroffen werden – dafür darf Zeit sein.
Mögliche Wege sind:
- Abwarten: Der Körper vollzieht den natürlichen Prozess, oft begleitet von leichten Blutungen und Kontraktionen. Dies kann Tage bis Wochen dauern und ähnelt einer kleinen Geburt.
- Medikamentöse Unterstützung: Mit ärztlicher Begleitung kann der Geburtsprozess durch Medikamente wie Misoprostol oder Mifepriston eingeleitet werden. Die Geburt beginnt meist innerhalb von Stunden, kann aber bis zu einem Tag dauern.
- Operativer Eingriff (Kürettage): Ambulant oder in der Klinik wird die Gebärmutter entleert. Medizinisch notwendig bei Komplikationen, kann aber auch aus persönlichen Gründen gewählt werden.
Eltern dürfen den Umgang mit dem verstorbenen Kind selbst gestalten: ansehen, halten, Fotos machen oder Erinnerungsstücke schaffen. Hebammenhilfe kann in Anspruch genommen werden.
Rechtliches und Organisatorisches:
- Nach einer Fehlgeburt kann eine ärztliche Krankschreibung helfen, Zeit für körperliche und seelische Heilung zu gewinnen.
- Ein gesetzlicher Mutterschutz oder Kündigungsschutz besteht leider erst ab der 12 SSW.
- Die kleine Geburt kann im Personenstandsregister dokumentiert werden.
- Eltern haben die Möglichkeit, den kleinen Körper mit nach Hause zu nehmen und individuell zu bestatten – oder eine gemeinschaftliche Beisetzung auf dem Friedhof vor Ort zu wählen.
- Weitere Hinweise zur Bestattung finden sich hier: Wegweiser Abschied & Bestattung
Eben noch guter Hoffnung, nun steht die Welt still und ist voller Fragen. Das Versterben des eigenen Kindes ist unabhängig von der Schwangerschaftswoche ein tiefer Einschnitt. Jede Schwangerschaft und jede Trauer sind einzigartig. Auch wenn medizinische Ursachen oft unklar bleiben: Eltern tragen keine Schuld.
Bei einer Fehlgeburt gibt es den Anspruch auf einfühlsame, medizinisch fundierte Begleitung, etwa durch Fachärzt:innen oder Hebammen. Eltern können den Umgang mit dem verstorbenen Kind gestalten: ansehen, halten, Fotos machen, Erinnerungsstücke schaffen. Hebammen, Trauerbegleiter:innen oder Seelsorger:innen können unterstützen. Entscheidungen über das weitere Vorgehen dürfen in Ruhe und selbstbestimmt getroffen werden – dafür darf Zeit sein.
Mögliche Wege sind:
Abwarten: Der Körper kann die Geburt selbst einleiten – eine sogenannte „kleine Geburt“. Diese kann zuhause oder in einer Klinik stattfinden, sollte jedoch medizinisch begleitet werden. Der Körper kann die Geburt selbst einleiten oder der Prozess wird sanft mit medizinischer Begleitung unterstützt.
Tipps für zuhause: Für eine bewusste Begegnung mit dem Kind kann ein feines Sieb oder eine kleine Schale bereitgestellt werden.
Medikamentöse Unterstützung: Medikamente können den Geburtsvorgang einleiten, entweder zu Hause oder in einer Klinik. Die Geburt beginnt meist innerhalb weniger Stunden bis eines Tages und wird individuell begleitet.
Operativer Eingriff (Kürettage): Bis etwa zur 14. Schwangerschaftswoche kann ein operativer Eingriff durchgeführt werden, bei dem das verstorbene Kind, die Plazenta und die Gebärmutterschleimhaut entfernt werden. Medizinisch ist dieser Eingriff nicht immer notwendig; er kann nach Rücksprache mit Fachpersonal gewählt werden.
Rechtliches und Organisatorisches
- Nach einer Fehlgeburt gelten – je nach Schwangerschaftswoche – folgende Mutterschutzfristen:
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ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen
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ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen
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ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen
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- Die Rückkehr an den Arbeitsplatz kann sofort erfolgen, sofern medizinisch möglich. Der gesetzliche Mutterschutz (MuSchG §3 Absatz 5) gilt entsprechend.
- Bei weiterhin bestehender körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung kann ärztlich eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.
- Ab der 12. Schwangerschaftswoche gilt ein viermonatiger Kündigungsschutz ab Entbindung (§17 MuSchG).
Bestattung und Beurkundung
- Eltern können den Körper mit nach Hause nehmen, individuell bestatten oder eine gemeinschaftliche Beisetzung wählen. Weitere Hinweise finden sich hier:
Wegweiser Abschied & Bestattung - Seit 2013 ist es möglich, das verstorbene Kind beim Standesamt registrieren zu lassen – unabhängig von Gewicht und Schwangerschaftswoche. Benötigte Dokumente: Personalausweis und Nachweis über die Fehlgeburt.
Fassungslos und voller Fragen: Plötzlich verändert sich alles. Wenn das eigene Kind im Bauch verstirbt, ist das ein tiefer Einschnitt. Die Ursachen können vielfältig sein. Für alle, die es erleben, ist es ein tiefer Schock.
Die Geburt
Wenn ein Kind bereits im Mutterleib verstorben ist, erfolgt die Geburt in der Regel vaginal – wie bei einer Lebendgeburt. Dieser Vorgang ist sowohl körperlich als auch psychisch ein wesentlicher Schritt.
- Die Geburt kann spontan einsetzen oder medizinisch eingeleitet werden.
- Da der Körper möglicherweise noch nicht auf die Geburt eingestellt ist und die natürliche "Mithilfe" des Kindes fehlt, kann sich der Geburtsprozess über mehrere Tage hinziehen. Gleichzeitig verläuft jede Geburt individuell , nicht nur in der Dauer.
- Fachpersonen begleiten den Verlauf, sorgen für Schmerzmanagement und Fürsorge.
- Eine vaginale Geburt gilt in der Regel als sicherer und natürlicher Weg. Es ist ein intensiver Moment – manche empfinden Stolz oder Verbundenheit, andere Trauer, Leere oder gemischte Emotionen.
- Ein Kaiserschnitt kann aus medizinischen Gründen notwendig sein oder selbstbestimmt gewählt werden.
Begleitung und Umgang
Eltern und Familien können den Umgang mit dem verstorbenen Kind selbst gestalten:
- Ansehen und Halten
- Kleidung auswählen
- Fotos machen
- Erinnerungsstücke schaffen
Diese Momente sind Ausdruck von Zugehörigkeit und Würde und können ein wertvoller Teil der Trauerarbeit sein. Trauerbegleiter:innen, Hebammen, Kinderärzt:innen oder Seelsorger:innen können unterstützend zur Seite stehen.
Mutterschutz & Arbeit
- Nach einer Totgeburt gelten folgende Mutterschutzfristen: bis zu 14 Wochen, zusammengesetzt aus 8 Wochen nach der Entbindung plus bis zu 6 Wochen, wenn die Schutzfrist vor der Geburt nicht genutzt wurde.
- Bei anhaltender körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung kann ärztlich eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden.
- Kündigungsschutz: Bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung gilt gesetzlicher Kündigungsschutz (§17 MuSchG).
Dokumentation & Bestattungspflicht
Eltern erhalten eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „tot geboren“.
Für tot geborene Kinder besteht eine elterliche Bestattungspflicht. Familien können zwischen verschiedenen Bestattungsformen wählen, z. B.:
- Erd- oder Feuerbestattung
- Beisetzung im bestehenden Familiengrab oder in einer eigenen Grabstätte
Eine Bestattungskostenbeihilfe kann bei finanziellen Schwierigkeiten unterstützen. Die Begleitung durch erfahrene Bestatter:innen kann helfen, die Entscheidungen und Schritte abzustimmen.
Weitere Informationen zum Thema Bestattung haben wir hier gebündelt:
Wegweiser Abschied & Bestattung (Stand 2020)
Finanzielles
- Nach einer Totgeburt besteht kein Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld oder Elternzeit.
Wenn ein Kind nach der Geburt verstirbt, ist dies ein schwerer Verlust, der Familien tief trifft. Auch wenn ein Kind lebend zur Welt gekommen ist, kann es kurz nach der Geburt infolge von Komplikationen wie Infektionen, Sauerstoffmangel oder Organerkrankungen versterben – trotz intensiver medizinischer Betreuung. Dieser postnatale Verlust bedeutet eine starke emotionale Belastung und stellt Familien vor viele Fragen.
Begleitung und Umgang
Eltern und Familien können den Umgang mit dem verstorbenen Kind selbst gestalten:
- Ansehen und Halten
- Kleidung auswählen
- Fotos machen
- Erinnerungsstücke schaffen
Diese Momente sind Ausdruck von Zugehörigkeit und Würde und können ein wertvoller Teil der Trauerarbeit sein. Trauerbegleiter:innen, Hebammen, Kinderärzt:innen oder Seelsorger:innen können unterstützend zur Seite stehen.
Mutterschutz & Arbeit
- Bei einer Totgeburt oder dem Tod eines Neugeborenen besteht nach § 3 Absatz 2 des Mutterschutzgesetzes ein Anspruch auf bis zu 14 Wochen Mutterschutz (8 Wochen nach der Entbindung plus bis zu 6 Wochen, wenn vor der Geburt keine oder nur teilweise Schutzfrist genutzt wurde).
- Ein früherer Wiedereinstieg in den Beruf ist möglich, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird und ein ärztliches Attest vorliegt.
- Bei weiterhin bestehender körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung kann ärztlich eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden; dann greifen allgemeine Regelungen zur Lohnfortzahlung und ggf. Krankengeld.
- Ein gesetzlicher Kündigungsschutz gilt bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 17 MuSchG).
Bestattungspflicht
Für jedes verstorbene Kind besteht eine elterliche Bestattungspflicht. Familien können zwischen verschiedenen Bestattungsformen wählen, z. B.:
- Erd- oder Feuerbestattung
- Beisetzung im bestehenden Familiengrab oder einer eigenen Grabstätte
Eine Bestattungskostenbeihilfe kann bei finanziellen Schwierigkeiten unterstützen. Die Begleitung durch erfahrene Bestatter:innen kann helfen, die Entscheidungen und Schritte abzustimmen. Weitere Informationen zum Thema Bestattung haben wir hier gebündelt: Wegweiser Abschied & Bestattung (Stand 2020)
Beurkundung
Wenn ein Kind lebend zur Welt gekommen ist und nach der Geburt verstirbt, wird zur bereits ausgestellten Geburtsurkunde in der Regel eine Sterbeurkunde ausgestellt. Dafür werden u. a. ein gültiges Ausweisdokument, die Geburtsurkunde und eine ärztliche Todesbescheinigung benötigt. Häufig übernimmt das Krankenhaus oder ein Bestattungsinstitut diese Formalitäten im Auftrag der Familie.
Finanzielle Leistungen
- Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel für jeden begonnenen Lebensmonat des Kindes.
- Nach dem Tod eines lebend geborenen Kindes kann grundsätzlich Elterngeld beantragt werden, sofern die üblichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (Betreuung des Kindes, gemeinsamer Haushalt, reduzierte Erwerbstätigkeit). Elterngeld bezieht sich auf die Lebensmonate des Kindes und kann bis zu 14 Monate gewährt werden.
Bei einer pränatalen Diagnose mit auffälligem Befund stehen Familien oft vor einer Zeit voller Unsicherheit, schmerzlicher Fragen und schwieriger Entscheidungen. Medizinische Ergebnisse können zu Vorstellungen führen, die weit von den ursprünglichen Erwartungen an eine Schwangerschaft entfernt sind. In dieser Situation kann eine einfühlsame, kompetente Begleitung helfen, Gedanken zu ordnen, Gefühle auszuhalten und Wege zu erkunden, ohne Druck oder Erwartungshaltungen.
Mögliche Wege nach einer pränatalen Diagnose
Weitertragen: Schwangerschaft fortsetzen
Ein Weg kann sein, die Schwangerschaft trotz einer schwerwiegenden Diagnose weiterzuführen. In diesem Fall kann eine frühzeitige Vernetzung mit medizinischen Fachpersonen, psychosozialen Beratungsstellen und Unterstützungsnetzwerken hilfreich sein, um Betreuung, mögliche Optionen und Begleitung für die Zeit bis zur Geburt zu planen. Manche Eltern wollen bewusst Zeit mit dem Kind im Mutterleib verbringen und diesen Weg achtsam gestalten.
Spätabbruch aus medizinischer Indikation
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Schwangerschaft auch nach der 12. Schwangerschaftswoche aus medizinischer Indikation beendet werden, etwa wenn eine erhebliche Belastung für die körperliche oder seelische Gesundheit besteht oder keine Lebensfähigkeit des Kindes zu erwarten ist. In solchen Fällen ist es hilfreich, sich Zeit zu nehmen und psychosoziale sowie medizinische Beratung zu nutzen, um die Situation umfassend zu verstehen und zu einem stimmigen Entscheidungsweg zu finden.
Palliative Geburt und individuelle Vorbereitung
Wenn eine Diagnose eine lebensverkürzende Erkrankung nahelegt, kann das Bewusst‑Gestalten einer palliativen Geburt ein Weg sein – ein Plan, der bereits vorab Wünsche, Begleitung, medizinische Betreuung und Rituale berücksichtigt. Dies erfordert eine enge medizinische und psychosoziale Begleitung, um den Weg so würdevoll und achtsam wie möglich zu gestalten.
Begleitung als Raum für Orientierung und Entscheidung
Psychosoziale und medizinische Begleitung unterstützt darin, Ergebnisse und Prognosen einzuordnen, Informationen verständlich zu machen und den eigenen Weg schrittweise zu klären. Sie bietet Raum für Gespräche über Sorgen, Gedanken und Unsicherheiten, ohne ein bestimmtes Ziel vorzugeben. Fachpersonen aus Pränatalmedizin, Beratung und psychosozialer Begleitung und Trauerbegleitung arbeiten gemeinsam daran, Klarheit, Ruhe und Zeit für individuelle Entscheidungsprozesse zu schaffen.
Hinweis:
Begleitung bedeutet nicht, Wege vorzuschreiben, sondern ein sicherer Rahmen für Informationen, Entscheidungen und Reflexion in einer belastenden Zeit zu sein.
Wegweiser
Manchmal ist es schwer, den nächsten Schritt zu sehen. Diese Wegweiser geben Orientierung, Ideen und praktische Hinweise, für Familien, Mitfühlende und Fachpersonen.
Jeder Wegweiser bietet Impulse, Anregungen und Informationen. Sie unterstützen dabei, Entscheidungen bewusst zu treffen, Abschied und Verbindung zu gestalten und Familien in der Trauer einfühlsam zu begleiten. Jeder Wegweiser bietet Impulse, Anregungen und Informationen.
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Wegweiser: Abschiedsrituale & Bestattungen
Abschiedsrituale & Bestattungen eines „Sternenkindes“. Hilfreiche Informationen, Rechte, Gestaltungsideen und Bestattungsformen für Familien und Begleiter:innen nach prä- oder perinatalem Kindstod. Dieser Wegweiser bietet Orientierung, praktische Tipps und Anregungen, um Entscheidungen bewusst zu treffen und Abschied zu gestalten.
(Stand: Dezember 2020) -
Wegweiser: früh verwaiste Geschwister
Praktische Tipps, Anregungen und Hinweise für den Umgang mit dem Tod eines Geschwisterkindes. Dieser Wegweiser unterstützt Eltern und Begleitende dabei, Geschwister in der Trauer mitzunehmen, altersgerecht zu informieren und die Familie gemeinsam durch diese besondere Zeit zu begleiten.
(Stand: Juli 2024) -
Wegweiser: Hilfestellungen für Hebammen
Tipps, Anregungen und Orientierung für die Begleitung von Familien nach dem frühen Versterben eines Kindes. Dieser Wegweiser unterstützt Hebammen dabei, einfühlsam zu handeln, Eltern in Ausnahmesituationen zu begleiten und Sicherheit in Momenten großer emotionaler Belastung zu vermitteln.
(Stand: August 2022) -
Wegweiser: Hilfestellungen für Angehörige und Mitfühlende
Dieses Dokument gibt Anregungen, wie nahestehende Personen früh verwaiste Eltern begleiten und unterstützen können. Es enthält praktische Tipps, Hinweise für Gespräche und Orientierungshilfen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber als Orientierung und Unterstützung in einer sehr schwierigen Zeit.
(Stand: Juli 2020)
FAQ
In einer Zeit, in der vieles stillsteht und zugleich so viele Entscheidungen anstehen, können kleine Hinweise helfen. Die folgenden Antworten greifen häufige Fragen von Trauernden, Fachpersonen und Mitfühlenden auf.
„Sternenkind“ ist eine poetische Bezeichnung.
Wir denken darunter Kinder, die während der (frühen) Schwangerschaft, bei der Geburt oder innerhalb des ersten Lebensjahres versterben.
Unsere Angebote richten sich an alle Familien, deren Kinder in der (frühen) Schwangerschaft, bei der Geburt oder innerhalb des ersten Lebensjahres verstorben sind – unabhängig von Schwangerschaftswoche, Diagnose oder zeitlichem Abstand zum Versterben. Ebenso sind Angehörige, Freund:innen, Mitfühlende und Fachpersonen eingeladen, die Familien in dieser Zeit unterstützen möchten.
Ja. Unabhängig von der Schwangerschaftswoche ist eine individuelle Bestattung möglich, auch wenn sie rechtlich nicht in allen Fällen erforderlich ist. Alternativ bieten viele Kliniken Sammel- oder Gemeinschaftsbestattungen an. Beide Wege sind gleichwertig – entscheidend ist, was sich für die Eltern stimmig anfühlt.
Trauer ist individuell. Sie folgt keinen festen Phasen, Zeiträumen oder Regeln. Alles, was fühlbar ist – oder vorübergehend nicht fühlbar ist – darf sein.
Partner:innen erleben Trauer oft unterschiedlich. Wichtig sind offene Gespräche, gegenseitige Akzeptanz und gegebenenfalls professionelle Begleitung. Unterschiedliche Trauerwege müssen kein Problem sein – sie können sich ergänzen.
Klare, ruhige und wertungsfreie Kommunikation:
kurze Sätze, Pausen, offene Fragen, Orientierung statt Bewertungen
Diese Form unterstützt das Verstehen und schafft Sicherheit, wenn vieles überwältigend ist